Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17
Quelle: Kreis Siegen-Wittgenstein
Erteilen einer Fahrerlaubnis für Jugendliche ab 17 Jahren, wenn die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Durch die Teilnahme am «Begleiteten Fahren ab 17« kann das Mindestalter für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE (Pkw) auf 17 Jahre abgesenkt werden.
Folgende Voraussetzungen/Bedingungen sind zu beachten:
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrer nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren.
- Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, dass mehrere erwachsene Begleiter eingetragen werden.
- Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
- Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens fünf Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine Fahrerlaubnis der Klasse 3 besitzen.
- Die Begleiter dürfen nur maximal einen Punkt im Fahreignungsregister haben.
- Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.
Notwendige Unterlagen
- Name der Fahrschule
- Bescheinigung über Teilnahme am Lehrgang in «Erster Hilfe«
- Sehtestbescheinigung einer anerkannten Sehteststelle
- Personalausweis oder Pass des Antragstellers (Kopie)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis «Begleitendes Fahren ab 17« mit Unterschrift der Eltern beziehungsweise der gesetzlichen Vertretung
- Kopie des Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt
- Einverständniserklärung der Begleitperson oder der Begleitpersonen mit deren jeweiliger Unterschrift
Formulare und Dokumente
Wenn möglich, bitte ausgefüllt mitbringen
Antragsteller_17_Anlage1 (PDF, 69 KB)
Begleitperson_17_Anlage2 (PDF, 22 KB)